Die Auftraggeberin schloss eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Call-Center-Dienstleistungen sowie administrative Dienstleistungen im Bereich E-Mail-Bearbeitung ab. Es handelt sich um den Erstabruf aus der Rahmenvereinbarung (siehe dazu die Bekanntgabe zu 2021/S 020-045992).