Gemäß § 4 Geschäftsordnung des Kreativwirtschaftsbeirats ist zur Unterstützung des Beirats bei der Durchführung seiner Aufgaben eine externe Begleitung einzurichten. Umfang des zu vergebenden Auftrags ist die Durchführung dieser externen Begleitung für den Zeitraum 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2023 (drei Jahre).