Zur Einhaltung der Vorgaben aus der Deponieverordnung ist eine grundlegende Charakterisierung von dem Aushubmaterial sowie die Untersuchung von Wasserproben auf deren Betonaggressivität vorzunehmen.
Zur Kosteneinsparung wurden diese Proben gleich im Zuge der Baugrunduntersuchung durchgeführt. Eine weitere Untersuchung zur Verdichtung der noch ausstehenden Bodenproben wird vor dem Bau der Maßnahmen durchgeführt.