Durch das Web-Zugänglichkeits-Gesetz wurde die FFG mit der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben als Monitoring- und Beschwerdestelle in Hinblick auf die Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen des Bundes und der ihm zuordenbaren Einrichtungen beauftragt. Eine der Aufgaben der Monitoring- und Beschwerdestelle besteht in der Prüfung der Websites und mobilen Anwendungen auf Barrierefreiheit nach den Vorgaben der EU. Für die Prüfungen der Websites und mobilen Anwendungen sowie die Prüfung von eingegangenen Beschwerden soll eine Rahmenvereinbarung im Zuge eines EU-weiten Vergabeverfahrens mit bis zu drei WirtschaftsteilnehmerInnen abgeschlossen werden.