Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die Raumplanungsleistungen in den Jahren 2022 bis 2026 auf Basis der Leistungsbeschreibung der LM:VM Raumplanung wobei diese insbesondere folgenden Leistungen umfassen : Vorerhebungen und Raumplanung für Zonierung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Vorerhebungen und Raumplanung für Zonierung für Windkraftanlagen, Federführende Mitwirkung an Strategische Umweltprüfungen im Zusammenhang mit diesen Zonierungen und federführende Mitwirkung an Workshops.