Nach einem erfolglosen Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung hat die Pensionsversicherungsanstalt die Dienstleistung hinsichtlich der qualitätsprüfenden Stellen für das Qualitätsmanagementverfahren Easy Living (für Eigene Einrichtungen und für Vertragseinrichtungen) als besondere Dienstleistungskonzession iSd § 25 iVm Anhang IV BVergG-Konz 2018 an zwei Unternehmen basierend auf ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung vergeben. Die diversen Aufträge (Abruf aus dem jeweiligen Vertrag der beiden Firmen) werden zukünftig durch die verantwortlichen Stellen bzw. teilnehmenden Einrichtungen (österreichweit) erteilt. Gegenstand der Bekanntmachung ist nunmehr die Bekanntgabe des Dienstleistungskonzessionsvertrages wie zuvor erläutert mit jeweils einer der beiden Firmen (somit zwei Bekanntgaben), mit welchen jeweils gesondert ein Dienstleistungskonzessionsvertrag abgeschlossen wurde (Firma: procon Unternehmensberatung GmbH, 1190, Österreich).