An der Veterinärmedizinischen Universität (VMU) Wien soll das bestehende Röntgenmikroskop Xradia MicroXCT-400 von Carl Zeiss X-Ray Microscopy durch ein neues Gerät ersetzt werden. Das neue Röntgenmikroskop soll in der Core Facility untergebracht und betrieben werden. Ein derartiges hochauflösendes Röntgenmikroskop ist für die VMU Wien zwingend erforderlich, um hochauflösende und dreidimensionale Untersuchungen von Weichteil- und Knochengewebe, in der biotechnologischen Grundlagenforschung eingesetzten anorganischen Gerüststrukturen und weiteren biologischen und biomedizinisch relevanten Untersuchungsobjekten vorzunehmen. Im Kontext einer offenen, allgemein zugänglichen Core Facility soll Arbeitsgruppen mit verschiedenen Projektvorhaben die Nutzung des Gerätes ermöglicht werden. Wie bereits das MicroXCT-400 wird auch das neue Gerät über nationale und internationale Infrastrukturnetzwerke externen Nutzern zugänglich gemacht. Die Beschaffung eines neuen, hochauflösenden Röntgenmikroskops ist für die VMU Wien zwingend erforderlich, da der Weiterbetrieb des bestehenden MicroXCT-400 aufgrund seines vom Hersteller mitgeteilten Out-of-Service-Status im Falle eines allfälligen Gerätedefekts mit nicht gesicherter Ersatzteilverfügbarkeit und damit mit einem unvertretbaren Ausfallrisiko verbunden ist. Dies kann im Ergebnis dazu führen, dass durch den plötzlichen, nicht vorhersehbaren bzw präventiv verhinderbaren Ausfall des Gerätes interne wie auch externe Forschungsprojekte nicht fortgeführt werden können und hierdurch gefährdet werden. Das neu zu beschaffende Gerät muss zwingend den vollen Leistungsumfang des bestehenden Geräts abdecken, da die Kontinuität bereits laufender (Forschungs-)Arbeiten gewährleistet sein muss. Der konkrete Bedarf an der VMU Wien in Bezug auf die Beschaffung des (neuen) Geräts ergibt sich im Ergebnis aus der zwingenden Notwendigkeit, den infolge des Out-of-Service-Status des bisherigen Systems gefährdeten, kontinuierlichen Mess- und Forschungsbetrieb ohne Unterbrechung sicherzustellen, bewilligte Projektverpflichtungen und die sich daraus ergebenden forschungsbedingten Anforderungen fristgerecht zu erfüllen und durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Röntgenmikroskop mit erweitertem Probenspektrum und zeitgemäßen Softwareoptionen, verbesserter Bildqualität, verkürzten Scanzeiten, flexibler Datenverarbeitung sowie gesicherter Wartungs- und Ersatzteilverfügbarkeit den verlässlichen, breit zugänglichen Betrieb der Core Facility dauerhaft zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gem § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG 2018 das Gerät VersaXRM 730 samt Wartung von der Carl Zeiss GmbH zu beschaffen (Zuschlagsentscheidung). Das Gerät VersaXRM 730 wird in Österreich ausschließlich von der Carl Zeiss GmbH (Laxenburger Straße 2, A-1100 Wien) vertrieben. Zudem werden die hierfür konkret erforderlichen Wartungsleistungen in Österreich ebenfalls ausschließlich von der Carl Zeiss GmbH erbracht. Die zwingenden Leistungsanforderungen an das neu zu beschaffende Gerät ergeben sich aus dem avisierten Einsatzbereich und Forschungszweck sowie den expliziten Erfordernissen der aktuellen und bewilligten Projektvorhaben. Insgesamt muss das neu zu beschaffende Gerät die nachstehenden spezifischen zwingenden Leistungsanforderungen erfüllen: (A)(1) Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist die krangestützte Einbringung zwingend. Die Außenmaße dürfen 210 cm (B) x 175 cm (H) x 120 cm (T) und das Betriebsgewicht 2,7 t (Stahlplatte zur Lastverteilung) nicht überschreiten, um Einbringung und statisch sicheren Betrieb zu gewährleisten. (B) (2) Untersuchungen von Proben mit einer räumlichen Auflösung von < 1 µm sind zwingend erforderlich, um die für geplante Forschungsvorhaben (Untersuchungsobjekt betreffend kortikale Mäuseknochen und mikroskopische Bodenproben) und die sich daraus ergebenen Anwendungen notwendige submikrometrische Detailerkennbarkeit (Osteozytenlakunen, Canaliculi sowie mikrobiell relevante Poren- und Oberflächenstrukturen in Bodenproben) reproduzierbar sicherzustellen. (3) Das System muss über multiple Detektoren unterschiedlicher Größe verfügen, die Vergrößerung bzw. räumliche Auflösung vom Arbeitsabstand entkoppeln, sodass auch bei großen Proben und exzentrischer Rotation ROIs <1–2mm bei Arbeitsabständen bis 70 mm untersucht werden können. (C) (4) Die Röhrenspannung muss zwischen 40 und 150 kVp wählbar sein, um das benötigte bereite Energiespektrum für Weichteile (40 kV), Knochen (90 kV) und anorganische Matrizen (150 kV) abzudecken. Dies ist zwingend für Materialdifferenzierung via Dual-/Mehrfachenergie-Scans und die erforderliche Flexibilität. (5) Die Probenkammer muss Proben von 0,5 bis 300 mm Durchmesser und bis zu 10 kg aufnehmen, um Proben dieser Dimension unzerstört in das Gerät einbringen und untersuchen zu können. Proben müssen in drei Raumachsen (X, Y, Z) bewegbar und 360° drehbar sein, um große Proben präzise für Detailscans zu positionieren. Dies ist insgesamt zwingend, um das gesamte Probenspektrum abzudecken, künftig Großproben zu messen und die notwendige Flexibilität der Core Facility sicherzustellen. (6) Die Kontrollsoftware muss zwingend über einen eingebauten, automatischen Kollisionsschutz für Gerätekomponenten und Probe verfügen. Dieser muss die Geometrie der jeweiligen Probe zwingend mit einer Kamera erfassen und gemeinsam mit den CAD-Modellen der Gerätekomponenten darstellen können. Diese Leistungsanforderung ist zwingend erforderlich, um bei exzentrisch rotierenden Proben Kollisionen zwischen Probe und Gerätekomponenten durch kamerabasierte Geometrieerfassung und virtuelle Schutzhüllen zuverlässig zu verhindern, optimierte Arbeitsabstände für maximale Bildqualität einzustellen und so Geräteschutz, Betriebssicherheit und Messkontinuität zu gewährleisten (zu den weiteren zwingenden Leistungsanforderungen (D7 und D8) vgl Punkt Sonstige Begründung).