Ein Drittel der in Bestand befindlichen Kommunaltraktor Leicht wurden zwischen 1983 und 1990 zugelassen und haben die vorgesehene Lebensdauer von 10 Jahren bereits um mehr als 20 Jahre überschritten. Darüber hinaus entsprechen diese VersG in Teilbereichen nicht mehr dem Stand der Technik und können in vielen Arbeitsprozessen die tatsächliche Leistungsfähigkeit nicht mehr erreichen. Im Zuge der Neubeurteilung des Kommunaleinsatz in den Liegenschaften des ÖBH und der daraus resultierten Aktualisierung der Kurzcharakteristik werden nun sukzessive, unter Berücksichtigung der Kapazität des Leistungsträgers, die in die jahregekommenen Traktoren schrittweise ersetzt.