Bei dem verfahrensgegenständlichen Projekt handelt es sich um eine Gleiszulegung auf einer Hochleistungsstrecke, weshalb ein UVP-Verfahren und voraussichtlich auch ein naturschutzrechtliches Verfahren beim Land durchzuführen sind, in denen zahlreiche Parteien hinzugezogen werden. Im Zuge der Planungsphase und im Rahmen der Gespräche mit den Anrainern hat sich bereits im Vorfeld herausgestellt, dass mindestens von einer Partei mit erheblichem Widerstand zu rechnen sein wird. Darüber hinaus werden auch artenschutzrechtliche Genehmigungstatbestände betroffen sein.
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