Für die Vornahme der Grundeinlöse werden Gutachten als Angebot an die Grundeigentümer benötigt.
Als gemeinsame Grundlage für die Einzelgutachten je betroffenem Grundeigentümer wird ein Grundsatzgutachten erstellt.
Die Beauftragung umfasst sämtliche Sachverständigentätigkeiten die zur Erstellung der Gutachten erforderlich sind wie beispielsweise Erhebungen, Fahrzeiten, Bürokosten, Gebühren, Gutachtenserstellung, Erörterungen etc.
Basisangebot