Nachdem sich die Zivilschutzbehörden der Ukraine bereits am 15.02.2022 sowohl an die EK/ERCC als auch an das EADRCC der Nato gewandt und in einem ersten Hilfsersuchen um Unterstützung durch Bereitstellung dringend benötigter Ausrüstung gebeten haben, wurde in weiterer Folge im Wege der EK/ERCC ein aktualisierter Bedarf der dringend benötigten Unterstützung an die am Unions-Mechanismus teilnehmenden Staaten (PS) übermittelt. Dieses Hilfsersuchen langte auch im BMI ein wobei der Bedarf an benötigter Hilfe noch einmal bestätigt wurde. Die Einholung weiterer Angebote war nicht möglich, da die dringend benötigten Hilfsgüter nur über den LFV NÖ verfügbar waren und nur durch dortiges Personal in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit für den Transport geprüft und vorbereitet werden konnten,