Der Vertragsgegenstand umfasst die akut-stationäre Versorgung von 1.200 bis 1.400 Patientinnen und Patienten im Ausmaß von rund 6.500 Belagstagen unter Berücksichtigung einer Abweichung von 10 % durch bodengebundene Rettungstransporte (Primär- als auch Sekundärtransporte, insbesondere mit zeitlicher Dringlichkeit). Die Leistung ist wochentags von Montag bis Freitag einschließlich Feiertagen zu erbringen (d.h. im Durchschnitt 28 Rettungen pro Tag im Durchrechnungszeitraum eines Kalenderquartals) sowie an Samstagen und Sonntagen einschließlich Feiertagen (d.h. im Durchschnitt 23 Rettungen pro Tag im Durchrechnungszeitraum eines Kalenderquartals).
Dies umfasst die Mitwirkung bei der Sicherstellung der orthopädisch-traumatologischen Versorgung in der Steiermark in der Versorgungsregion 61 (Graz Stadt und Graz-Umgebung), die Behandlung von Schwerverletzten entsprechend der Vorhaltung der Fachbereiche in der jeweiligen Krankenanstalt oder in Kooperation mit anderen Krankenanstalten sowie die Erstversorgung von lebensbedrohlichen Verletzungen und zielgerichtetes Weiterleiten, wenn Primärtransport in ein Trauma-Zentrum bzw. eine Versorgung am Standort nicht möglich sind.
Vorausgesetzt werden entsprechende, aufrechte sanitäts-behördliche Bewilligungen, insbesondere in Bezug auf Versorgungsstrukturen für die akut-stationäre Versorgung im Sonderfach Unfallchirurgie bzw. Orthopädie und Traumatologie und damit verbundener ambulanter, operativer und intensivmedizinischer Strukturen sowie die Einhaltung der Planungsrichtwerte für Normalpflege- und Intensivbereiche und tagesklinische/tagesambulante Versorgung in Akutkrankenanstalten lt. ÖSG 2023 idgF (Mindestbettenanzahl Orthopädie und Traumatologie: 30, Mindestfallzahlen der jeweiligen Leistungen laut Leistungsmatrix) (formelle Voraussetzungen).
Weiters sind Personal und Ausstattung (Akutversorgung von Frischverletzten) lt. abgestufter Traumaversorgung gemäß ÖSG 2023 idgF durch den Auftragnehmer zu gewährleisten, darunter insbesondere eine 7/24-Personalverfügbarkeit in der Krankenanstalt von folgendem Personal: Fachärztin/Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Fachärztin/Facharzt für Unfallchirurgie oder Orthopädie und Traumatologie mit Schwerpunkt Traumatologie, Fachärztin/Facharzt für Radiologie, Turnusärztin/Turnusarzt für Unfallchirurgie/Orthopädie und Traumatologie oder Fachärztin/Facharzt für Unfallchirurgie oder Chirurgie, Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal mit Spezialisierung Anästhesie, Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpersonal zur Erbringung der definierten Leistungen lt. Leistungsmatrix, Radiologietechnologin bzw. Radiologietechnologe. Weiters ist eine Fachärztin/Facharzt für Chirurgie auf Rufbereitschaft erforderlich. Eine Zertifizierung des Schlüsselpersonals als European Trauma Course Provider durch den Verein zur Förderung des Europäischen Trauma Kurses in Österreich ist notwendig (personelle Voraussetzungen).
Gefordert ist zudem Expertise und Erfahrung in der Behandlung von Schwerverletzten entsprechend der Vorhaltung der Fachbereiche in der jeweiligen Krankenanstalt oder in Kooperation mit anderen Krankenanstalten sowie in der Erstversorgung von lebensbedrohlich Verletzung und zielgerichtetes Weiterleiten, wenn Primärtransport in ein Trauma-Zentrum nicht möglich war bzw. eine Versorgung am Standort nicht möglich ist. Wünschenswert ist eine Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (fachliche Voraussetzungen).
Schließlich hat die Krankenanstalt infrastrukturelle Voraussetzungen zu erfüllen, gefordert sind: Schockraum gemäß ICU 1 Grundausstattung mit zumindest einem Behandlungsplatz, 7/24-Verfügbarkeit einer Notaufnahme zur Erbringung der Leistungen gemäß Leistungsmatrix, Intensivversorgung durch ICU, Verfügbarkeit eines Notfall-OP binnen 20 Minuten, CT- und MR-Gerät in der Krankenanstalt sowie ein Helikopterlandeplatz.