Koordination zwischen dem Auftraggeber, den ÖBB und dem Gestaltungsbeirat und Einbringung der Gesichtspunkte von UNESCO und dem Vertragsstaat Republik Österreich.Dies dient der Sicherstellung des Erhalts der Weltkulturerbestätte Semmeringbahn und damit verbunden der Übereinstimmung der Baumaßnahmen des Semmering-Basistunnels mit dem OUV der Welterbestätte.