Ziel dieses Rahmenvertrags ist die Durchführung von
molekularbiologischen Tests auf SARS-Cov-2 als
Screeningmaßnahme nach § 5a des Epidemiegesetzes 1950
im Pooling, inklusive Bereitstellung von Testkits für
Selbstverwendung, Probenabholung, Verifizierung und
Auswertung der Ergebnisse für das Land Vorarlberg.