Zur Wahrung bzw. Erhöhung der Rechtssicherheit in der Rail Cargo Group (in der Folge RCG) ist der Aufbau und die Aufrechterhaltung eines Aufgaben- und Pflichtenregisters (in der Folge Rechtsregister) wesentlich. In der ersten Phase soll das bei Mehrheitsbeteiligungen der Rail Cargo Austria AG in Österreich (inkl. ÖBB-Produktion GmbH) und Deutschland bereits etablierte Rechtsregister weitergeführt und in einer zweiten Phase (vstl. ab 2024) für sämtliche Mehrheitsbeteiligungen der Rail Cargo Austria AG umgesetzt werden.