Im Zuge der Änderungsgenehmigung 2020 für den Koralmtunnel sind §31a Fachgutachten in den Fachgebieten Tunnelbautechnik, Eisenbahnbetrieb, Elektrotechnik, Bodenmechanik, Geologie, Hydrologie, Grundwasserschutz, Schalltechnik, Erschütterungen und Luftschadstoffe zu erstellen.
Diese wiederum sind in einem Gesamtgutachten zu dokumentieren und dienen zur Vorlage bei der Behörde.