Durch die Zuschaltung der 110-kV-Bahnstromkabel wird die tiefste Resonanzfrequenz unterhalb der derzeit gültigen Grenze von 120 Hz weiter gesenkt. Diese Grenze ist wesentlich für die Einhaltung der elektrischen Resonanzstabilität.
Aus betriebsführungstechnischen Gründen sind daher die Inbetriebnahme und der zukünftige Netzbetrieb der 110-kV-Bahnstromkabel systemtechnisch auf die Einhaltung der elektrischen Resonanzstabilität zu untersuchen. Dabei sind die zukünftigen Inbetriebsetzungsszenarien und Betriebsszenarien (Maschineneinsatz und Schaltzustand der Bahnstromleitungen) der elektrischen Betriebsführung im 110-kV-Bahnstromnetz zu betrachten. Weiteres sind Schutzkonzepte beim Auftreten von Resonanzinstabilitäten auszuarbeiten.
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