Die Wien Energie GmbH (im folgenden kurz AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
gemäß § 215 BVergG idgf mit bis zu zwei Partnern (im folgenden kurz AN) über die
Lieferung von Elektroinstallationsmaterial für Lagerstandorte der Wien Energie GmbH im Großraum
Wien.