Das Ausschreibungsziel besteht im Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Parteien nach Maßgabe der Festlegungen in den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen zur Vergabe von Dienstleistungen betreffend die Erstellung von Vermessungsurkunden, die meist zur Herstellung der Grundbuchsordnung von Straßen-, Weg-, und Wasserbauanlagen nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz verwendet werden. Der Ausschreibungsgegenstand der Rahmenvereinbarung umfasst mehrere Einzellose, die örtlich jeweils einer Straßenbauabteilung des Auftraggebers zuzuordnen sind. Für weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.