eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und
Informationssystemsicherheitsgesetz)" [kurz: NIS-Gesetz] dazu verpflichtet, Maßnahmen zu
ergreifen, mit denen ein hohes Sicherheitsniveau für den Betrieb wesentlicher Dienste von Netz und
Informationssystemen erreicht wird.
Hierzu sind IT-Produkte der wesentlichen Dienste vor unbefugtem Zutritt, Verlust, Beschädigung,
Diebstahl, etc. zu schützen - einen besonderen Stellenwert nimmt bei der Umsetzung des
NIS-Gesetzes somit der Zutrittsschutz zu peripheren Standorten ein. Aus diesem Grund ist die
Errichtung/Nachrüstung eines entsprechenden Ojektschutzes und eines physischen
Zutrittschutzes notwendig (Verriegelung von Türen, Alarmvorrichtungen, Videoüberwachung,
Zutrittsüberwachung, etc.).
Der notwendige Umfang der Einbauten und Systeme ist durch die ASFiNAG im sogenannten
Konzept Objekt und physischer Zutrittsschutz festgelegt." />

Die ASFiNAG ist als öffentlicher Auftraggeber aufgrund des "Bundesgesetz zur Gewährleistung
eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und
Informationssystemsicherheitsgesetz)" [kurz: NIS-Gesetz] dazu verpflichtet, Maßnahmen zu
ergreifen, mit denen ein hohes Sicherheitsniveau für den Betrieb wesentlicher Dienste von Netz und
Informationssystemen erreicht wird.
Hierzu sind IT-Produkte der wesentlichen Dienste vor unbefugtem Zutritt, Verlust, Beschädigung,
Diebstahl, etc. zu schützen - einen besonderen Stellenwert nimmt bei der Umsetzung des
NIS-Gesetzes somit der Zutrittsschutz zu peripheren Standorten ein. Aus diesem Grund ist die
Errichtung/Nachrüstung eines entsprechenden Ojektschutzes und eines physischen
Zutrittschutzes notwendig (Verriegelung von Türen, Alarmvorrichtungen, Videoüberwachung,
Zutrittsüberwachung, etc.).
Der notwendige Umfang der Einbauten und Systeme ist durch die ASFiNAG im sogenannten
Konzept Objekt und physischer Zutrittsschutz festgelegt.