Der Auftraggeber vergibt zur Sicherstellung von Testmöglichkeiten auf das Virus SARS-CoV-2 eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über operative und organisatorische Dienstleistungen. Dabei soll insbesondere die organisatorische Leitung der Teststraßen, die Personalkoordination sowie die Durchführung der Testung erfolgen.