Dem AMS obliegt die Vollziehung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Zur Klärung von medizinischen Sachverständigenfragen suchen das AMS Niederösterreich und das AMS Burgenland nach einer geeigneten ärztlichen Einrichtung oder einem Dienstleister mit befugten ärztlichen Subunternehmerinnen und Subunternehmern der in der Lage ist, die medizinischen Untersuchungen für Regionalgeschäftsstellen in Niederösterreich und im Burgenland durchzuführen.