Für die UV (EU-Umgebungslärmverordnung) 2022 ist es notwendig in NÖ mittels Orthophoto 2017 /18/19 fehlende/veränderte/abgerissene markante Gebäude bzw. fehlende größere Siedlungen im Nahbereich der Bahntrasse (ca. l+r je 100m} sowie fehlende Siedlungen (große Gebäudekomplexe usw.} bis zu l+r 300m zur Bahntrasse zu detektieren und mittels fotogrammetrischer Methoden auszuwerten bzw. zu korrigieren; in Wien ist die Erhebung von ALS-Daten aus der MZK, Aufbereitung und Einbindung in den bestehenden Datensatz er-forderlich; um an den Landesgrenzen die Lärmberechnung UV(EU-Umgebungslärmverordnung) 2022 mit einem gewissen Überstand durchführen zu können, müssen Grundlagendaten (Gebäude und DGM) auch außerhalb des Bundesgebietes erhoben, ausgewertet und eingebunden werden.
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