Die BBG hat zu GZ 5105.04838 für Gemeinden, von Gemeinden betriebene wirtschaftliche Unternehmungen ua eine Rahmenvereinbarung für die Prozessfinanzierung zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Baukartell ausgeschrieben. LitFin Capital a.s. hat den Zuschlag erhalten. BBG hat mit LitFin Capital a.s. die Rahmenvereinbarung Prozessfinanzierung Baukartell, BBG-GZ. 5105.04838, abgeschlossen. Die Stadtgemeinde Neulengbach hat im relevanten Zeitraum Bauprojekte mit Unternehmen abgeschlossen, die am Baukartell beteiligt waren. Es ist daher möglich, dass die Gemeinde durch das Baukartell geschädigt wurde. Hiermit ruft die Stadtgemeinde Neulengbach die Prozessfinanzierung zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Baukartell ab. Der Prozessfinanzierer übernimmt das gesamte finanzielle Prozessrisiko und erhält nur im Erfolgsfall das in der Rahmenvereinbarung vereinbarte Entgelt in Höhe von 22 % des ersiegten Betrages.