Gegenstand der Rahmenvereinbarung sollen medienadäquate Grafikdienstleistungen für das BMK im Print- und Online-Bereich (Folder, Broschüren, Online-Sujets, Online-Banner, Youtube-Pre-Rolls, Social-Media-Postings etc) sein. Die Grafikdienstleistungen sollen von der Konzeption und Kreation bis hin zur online- bzw druckfertigen (barrierefreien) Ausarbeitung erbracht werden. Nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung sollen folgende Drittleistungen (Fremdleistungen) sein: Fotografie und Druck, Mediaplanung sowie Schaltung, Hosting- und Streaming.