Die Absturzsicherung ist über die gesamte Länge entsprechend dem aktuellen Stand der Technik (3-holmige Geländer gem. Regelplanung) neu zu errichten. Der Kronenbereich des Steinsatzes könnte aufgrund der Mehrhöhe abgetragen werden. Es ist jedenfalls die Kabeltrogtrasse wiederherzustellen sowie einen Unterkonstruktion für den Sicherheitsraum bzw. die Montage einer Absturzsicherung zu errichten. Dabei sind die Mindestabstände für den Sicherheitsraum gem. §5 EisbAV einzuhalten. Die Anordnung eines Regelrandbalken ist auf der bestehenden Mauer nicht möglich, da sich die Außenkante des Randbalken zu weit Richtung Griessenbach verschieben würde und auch die Stützmauer verbreitert werden müsste. Dementsprechend wird die Anlage im Bestand ertüchtigt. Der bestehende Kabeltrog sowie die nicht benötigte Mehrhöhe der Natursteinmauer wird abgetragen und ein Ortbetonkranz angebracht, welcher als Unterkonstruktion für einen neuen Kabeltrog Größe 3 und die Absturzsicherung dient. Damit verbleibt eine Resthöhe des bestehenden Natursteinmauerwerks von ca. 1,25m. Die Standfestigkeit der verbleibenden Konstruktion ist zu überprüfen. Und diese ist instand zu
setzen. Dies sollte jedenfalls durch eine Sanierung der Oberfläche erfolgen. Bei Bedarf sind zusätzliche Maßnahmen (z.B. Ankerungen) vorzusehen.
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