Ausschreibungsgegenständlich waren Wirtschaftsprüfungsleistungen (insb Konzernabschlussprüfung und Gebarungsprüfung) für den ORF. Diese Wirtschaftsprüfungsleistungen waren von zumindest zwei Wirtschaftsprüfern bzw Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu erbringen; sie bilden die Mitglieder der Prüfungskommission gemäß § 40 ORF-G.