Im Zuge der Attraktivierung der Franz Josefs Bahn im Projekt FJB-Paket 1 im Bereich Ziersdorf km 58,700 – km 59,400 sind bei der Errichtung des Betreuungsstreifens vermutliche Munitionsfunde gemacht worden. Es wird vermutet das im o.a. Abschnitt davon auszugehen ist, dass es zu weiteren Funden kommen kann.
Da seit dem Kriegsende 1945 keine flächendeckende Kampfmittelsuche durchgeführt wurde, muss davon ausgegangen werden, dass heute noch immer das eine oder andere spreng- bzw. brandkräftige Kriegsrelikt unbekannt im Boden liegen könnte. Ein solches Relikt stellt bei Erdeingriffen ein, dem jeweiligen Energieeintrag, entsprechendes Kampfmittelrisiko dar.
Dieser äußerst dringliche Umstand war für die AG vor Beginn der Bauarbeiten nicht vorhersehbar, sodass die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 206 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 zulässig ist.
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