Aus der Rahmenvereinbarung Ambulante Rehabilitation Tranche I erfolgten Abrufe zur Durchführung ambulanter medizinischer Rehabilitationsverfahren (RV) zur Behandlung von anspruchsberechtigten Personen der PVA, ÖGK, SVS, BVAEB und AUVA in den Phasen II und III mit den Zuweisungsindikationen BSR, HKE, ONK, PSY, STV und NEU. Erster Abruf durch die PVA vom 10.08.2020 (BSR, ONK, STV, NEU, HKE) , zweiter Abruf im Namen der o.a. Sozialversicherungsträger in allen angeführten Indikationen vom 01.03.2022. Die Abrufe umfassten insgesamt 750 RV der Phase II pro Jahr mit befristeter Vertragslaufzeit und Option auf Vertragsverlängerung.