Die Erteilung von konzernexternen Beratungsaufträgen i.e.S. (wirtschaftliche und organisatorische Beratungsaufträge, wie Beratungsaufträge für F&E, Umgründungsaufwendungen, Organisationsberatung, IT-Beratung) sowie die konzernexterne Beauftragung der Erstellung von Rechtsgutachten und die Erbringung von rechtlicher Beratung (ausgenommen von der Zustimmungspflicht sind Beratungsaufträge im Zusammenhang mit konzernexternen M&A-Projekten sowie Rechtsberatung und Rechtsgutachten in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Strafrechts-, Verwaltungs- oder Zivilverfahren bzw. Dokumentations- und Beglaubigungsdienste) durch RAIL CARGO AUSTRIA AG, bei einem Auftragsvolumen über: > EUR 150 Tsd.