Die Europäische Kommission (EK) hat einen neuen Unionszollkodex (UZK) in Kraft gesetzt, der in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich anzuwenden ist. Der UZK sieht ein papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel in der Europäischen Union vor. Die Umsetzung des UZK auf Basis der, von der EK vorgegebenen, fachlichen Anforderungen bedingt umfangreiche organisatorische Änderungen sowie (Neu-)Entwicklungen für die IT-Anwendungen in allen EU-Mitgliedsstaaten. Das zum UZK gehörende rechtsverbindliche Arbeitsprogramm (Work Programme Union Customs Code – kurz WPUCC) umfasst insgesamt 17 elektronische Systeme und wird über einen strategischen Aktionsplan (Multi Annual Strategic Plan – kurz MASP) in umzusetzende Einzelprojekte heruntergebrochen. Der AG hat sich dazu entschieden, eine Softwarelösung zur Umsetzung der UZK-Vorgaben (unter Beachtung nationaler Anforderungen) betreffend bestimmte, im WPUCC bzw im MASP der EU enthaltenen, Systeme (siehe unten Pkt II.2.4) zu beschaffen.