Der Auftraggeber hat nach Abschluss eines offenen Realisierungswettbewerbs im Oberschwellenbereich, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, den Auftrag über die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit dem Wettbewerbsgewinner vergeben.