Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die verpflichtende Lieferung von Substitutionsmitteln entsprechend dem Anforderungsprofil des jeweiligen Loses gemäß österreichischem Arzneimittelgesetz (AMG), Suchtmittelgesetz (SMG) und den dazu erlassenen Verordnungen bzw. gemäß zu Grunde liegender EU-Rechtsnormen, jeweils i.d.g.F. für die Republik Österreich (Bund) vertreten durch das Bundesministerium für Justiz (BMJ), im Vergabeverfahren alle vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH