Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) benötigt voraussichtlich ab 2025 einen Berater in Versicherungsangelegenheiten. In der gegenständlichen Ausschreibung ist von den diesbezüglichen Leistungen insbesondere die laufende Beratung und Betreuung der PVA in sämtlichen Versicherungsangelegenheiten, die Durchführung eines Risikodialoges (bzw. initiale Risikoanalyse iSd § 28 MaklerG) und die Begleitung von Vergabeverfahren umfasst. Es ist vorgesehen mit einem Unternehmen einen hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistungen unbefristeten Vertrag abzuschließen.