Der AG plant den Ausbau der Salzburger Regionalstadtbahn durch die Stadt Salzburg in Richtung Süden über Anif und Rif bis nach Hallein. Der erste Abschnitt reicht vom Salzburger Lokalbahnhof bis zum Schloss Mirabell. Aufgrund der Lage im Stadtbereich der Stadt Salzburg fällt für den ersten Abschnitt nach § 3 Abs. 4 UVP-Gesetz 2000 die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung an. Zu diesem Zwecke sind die im Nahbereich der geplanten Trasse liegenden Grundwassermessstellen zu überwachen, zu beproben und die Ergebnisse in Berichtsform darzulegen.