Nach Gegenzeichnung der Rahmenvereinbarung durch die AG und Übermittlung per Post, wird nun der 1. Abruf gemäß Punkt 5 Auftragserteilungen aus der Rahmenvereinbarung getätigt. Der 1. Abruf beinhaltet die Erstellung eines konkreten Prüfplans für die Durchführung der Systemprüfungen. Daneben erfolgen bereits die ersten Systemprüfungen für die Verwaltungsbehörde, einigen Zwischengeschalteten Stellen und der Rechnungsführenden Stelle. Weiters ist die Erstellung eines Monitorings und die Überarbeitung der Checklisten vorgesehen.