Zur Vermeidung von Anprallschäden bei Eisenbahnbrücken durch LKWs - die aus Sicherheitsgründen zu temporären Streckensperren führen – sollen vor den Brücken situierte Anprallkonstruktionen errichtet werden.
Die ggstl. Leistung umfasst die Baumeisterarbeiten für die geplanten Arbeiten im Zuge der Herstellung von Anprallkonstruktionen.
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