Im Tauerntunnel sind zur nachhaltigen Bestandsverbesserung bzw. Anlagenverfügbarkeit und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Betriebsqualität und Streckenverfügbarkeit für die nächsten rd. 30 Jahre bautechnische Maßnahmen und Maßnahmen an der bahntechnischen Ausrüstung umzusetzen. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist eine örtliche Bauaufsicht (ÖBA) notwendig.