Die derzeit in Kraft befindlichen datenschutzrechtlichen Grundlagen lassen nur in Teilen die Vernetzung zwischen sämtlichen integrationsrelevanten Akteuren zu. Dies hat zur Folge, dass das Angebot an integrationsrelevanten Maßnahmen nicht auf die Einzelperson zugeschnitten werden kann, da die jeweiligen Behörden und Stellen nicht bzw. nur teilweise Einblick in bereits absolvierte Leistungen nehmen können. So erhält beispielsweise der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) keine Daten zu Personen, die infolge der Zuerkennung von internationalem Schutz verpflichtet sind, zur Integrationsberatung zu kommen. Auch im Bereich der Sozialhilfe besteht nur eine einseitige Datenübermittlung, in dem die Sozialhilfebehörden zwar Informationen abrufen, jedoch nicht zur Verfügung stellen (können). Dadurch entsteht ein ressourcen- und zeitintensives Informationsdefizit, da eigentlich vorhandene Daten erneut von der betroffenen Person selbst angefordert und in Papierform vorgelegt werden müssen.