Die Aufgaben der wasserrechtlichen Einreichplanung sieht allgemein die Anpassung der Straßenentwässerung an den Stand der Technik dar, wobei das Hauptaugenmerk auf die geordnete Ableitung sämtlicher Oberflächenwässer, die Trennung der Straßen- von den Böschungseinzugsflächen, die Errichtung von Gewässerschutzanlagen mit entsprechender Reinigungsleistung für die Straßenwässer vor der Einleitung in die Vorfluter bzw. in das Grundwasser zu legen ist.
Für den geordneten Betrieb der Anlagen ist ein umfassendes Wege- und Zufahrtskonzept zu erstellen, welches als Grundlage für ein Übereinkommen mit den betroffenen Grundeigentümern dienen soll.