Vertragsänderung zum Leistungsvertrag vom 23.12.2020 und dem Leistungsvertrag vom 17.12.2021
Es handelt es sich um geringfügige Änderungen am Liefer- und Leistungsumfang, die im Zuge von Abstimmungen mit diversen Stakeholdern im Rahmen der Designphase erforderlich geworden sind. - In diesem Sinne handelt es sich um eine unwesentliche Vertragsänderung gem § 365 Abs 3 Zi 2.
Leistungsumfang:
Anpassung der Beilage ./E - Markenkomponentenliste
Diverse Anpassungen am Fahrzeug inkl. Material
Optionsziehung aus der Rahmenvereinbarung