Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) zur Lieferung von Auftausalz für die Sicherstellung des geordneten Winterdienstes zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auf Straßen in der Winterdienstperiode 2022/2023 mit Option auf Verlängerung der Vereinbarung um ein weiteres Jahr für die Winterdienstarbeiten der Gemeinden in den Verwaltungsbezirken Mödling, St. Pölten Land und Tulln und betrifft die Bereitstellung und Lieferung von Auftausalz, wie in weiterer Folge beschrieben. Die Dauer der Winterdienstperiode ist natürlich witterungsabhängig – es kann jedoch grundsätzlich von 1. Oktober 2022 bis 30. April 2023 ausgegangen werden (mit Verlängerungsoption bis 30. April 2024), dieser Zeitraum entspricht auch der Laufzeit der RV.Die Rahmenvereinbarung findet auf alle Gemeinden in den o.g. Verwaltungsbezirken Anwendung. Für die Einzelgemeinde besteht keine Verpflichtung von der Rahmenvereinbarung Gebrauch zu machen.Eine Teilvergabe von Auftausalz lose und Sackware ist möglich.