Im Rahmen der fortschreitenden Bauherstellung und der bevorstehenden Bahntechnischen Ausrüstung des Koralmtunnels, der zunehmenden Detaillierung der Planungen für die Bahntechnische Ausstattung, der Präzisierung der betrieblich- organisatorischen Maßnahmen zur Notfallbewältigung sowie der Berücksichtigung von Instandhaltungsaspekten, sind für die Genehmigungen der Detaillierungen bzw. Änderungen die Belange der Tunnelsicherheit fortzuschreiben und weiter zu detaillieren.
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