Die ggst. Dienstleistung ist zufolge UVP-Auflagen und UVE-Maßnahmen für den Nordabschnitt der Nordbahn erforderlich. Im FB Schall sind Lärmmessungen vor Baubeginn durchzuführen. Betreffend dem FB Erschütterungen sind an gewissen Stellen baubegleitende Erschütterungsmessungen durchzuführen.
Basisangebot