Führung des Gastronomiebetriebs bei allen Veranstaltungen im Kongresshaus Salzburg (Salzburg Congress) zu übertragen. Auftragnehmer wird das exklusive Recht und die Pflicht zur Erbringung der Cateringleistungen (Betriebspflicht) im Rahmen einer für die Dauer von grundsätzlich fünf Jahren abgeschlossenen Dienstleistungskonzession eingeräumt.