DVeB Expertise Tunnelbau Straßentunnelsicherheitsgesetz. Im Zuge der Genehmigungsverfahren gemäß Straßentunnelsicherheitsgesetz für die Verkehrsfreigabe A26 Linzer Autobahn Etappe 1 werden diverse Gutachten, Stellungnahmen, etc. zu den Tunnelbauwerken notwendig sein. Diese Leistungen sollen beim derzeitigen Projektanten Tunnelbau (ILF Innsbruck/Rum) abgerufen werden. Aufgrund der vertieften Kenntnisse und der jahrlangen Bearbeitung der Tunnelbauwerke A26 E1 durch Projektanten (ILF Innsbruck/Rum) ist eine Vergabe an andere Ziviltechnikbüros aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen nicht zumutbar.
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