Abschluss einer Rahmenvereinbarungen mit mehreren (max. 3) Unternehmen pro Los, zur Erstellung von Fachstellungnahmen zu nukleartechnischen und nuklearpolitischen Fragestellungen während der Dauer der Rahmenvereinbarung (3 Jahre). Inhaltliche und organisatorischen Arbeiten in Bezug auf nuklearpolitische bzw. nuklearwissenschaftliche Fragestellungen, insbesondere im Rahmen von grenzüberschreitenden UVP- und SUP-Verfahren.