Die Auftraggeberin ist mit Aufgaben zur Abwicklung der EU-Strukturfonds betraut. Für die Umsetzung des Programms IBW EFRE/JTF in der Förderperiode 2021-2027 ist gemäß Art 69 Abs. 8 der VERORDNUNG (EU) 2021/1060 sicherzustellen, dass der Informationsaustausch zwischen Begünstigten und Programmbehörden über elektronische Datenaustauschsysteme erfolgt (e-Cohesion). Zur Umsetzung der Anforderungen an das eCohesion-System soll ein bei Förderstellen bereits existierendes und für die Auftraggeberin kostenlos nutzbares Softwareprodukt (FPAK) eingesetzt werden. Für die neue Förderperiode 2021-2027 ist aber eine Anpassung bzw. Weiterentwicklung von FPAK erforderlich. Mit dem gegenständlichen Beschaffungsvorgang sollen die hierfür erforderlichen Leistungen (Anpassung bzw. Weiterentwicklung von FPAK samt Wartung und Support sowie Applikations- und Infrastrukturbetrieb (für 96M)) beschafft werden.