Gemäß einer Auflage aus dem UVP-Bescheid (Nordbahn/Nord) ist eine archäologische Baubegleitung im Zuge von Baumaßnahmen erforderlich. Mittels geomagnetischer Prospektion werden vorab Verdachtsflächen ,,vorerkundet". Falls keine Funde angetroffen werden, ist weiters keine archäologische Baubegleitung erforderlich.
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