Für bestimmte Organisationen sieht die DSGVO einen verpflichtenden Datenschutzbeauftragten vor,
Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen
• Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
• Überwachung der Einhaltung der Strategien des Verantwortlichen
• Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter
• Beratung iZm der Datenschutz-Folgenabschätzung
• Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
• Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde und Betroffene